Zum 1. April 2019 wurde die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Seeschifffahrt“ für alle Unternehmen, für die die UVB zuständig ist, mit Ausnahme der Unternehmen nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, in Kraft gesetzt. Sie wurde am 21. März 2019 vom zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat genehmigt. Sie finden die UVV auf unserer Internetseite im Mediencenter.
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