Bekanntmachung: Neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten

Die Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) hat am 8. September 2020 beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) ab 1. Januar 2021 für den Zuständigkeitsbereich der UVB in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wird die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ vom September 1976 in der Fassung vom Januar 1997 außer Kraft gesetzt.  

Die Unfallverhütungsvorschrift wurde vom zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Schreiben vom 12. Oktober 2020 (AZ: D6 – 30112/3#14) genehmigt.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ finden Sie ab 1. Januar 2021 in unserem Mediencenter.

Bekanntmachung: Sitzung Vertreterversammlung

Die Herbstsitzung der Vertreterversammlung der UVB findet am 22. November 2019 in Fulda statt.

Die Sitzung beginnt um 9:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 12:00 Uhr. Die Tagungsstätte befindet sich im Hotel Esperanto Kongress-/Kulturzentrum, Esperantoplatz, 36037 Fulda.

Die Sitzung der Vertreterversammlung ist öffentlich.

Bekanntmachung über den 2. Nachtrag zur Entschädigungsregelung

Der 2. Nachtrag zur Entschädigungs­regelung für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und der Renten- und Widerspruchsausschüsse der Unfallversicherung Bund und Bahn, beschlossen von der Vertreterversammlung am 19. Juni 2019, wurde am 9. Juli 2019 unter dem Aktenzeichen 112 - 69760.1 - 3053/2014 seitens des Bundesversicherungsamtes genehmigt.

2. Nachtrag zur Entschädigungsregelung

 

Bekanntmachung: Sitzung der Vertreterversammlung

Die Sommersitzung der Vertreterversammlung der UVB findet am 19. Juni 2019 in Berlin statt.

Die Sitzung beginnt um 10:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 12:30 Uhr. Die Tagungsstätte befindet sich im „Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz“, Alexanderplatz 7, 10178 Berlin.

Die Sitzung der Vertreterversammlung ist öffentlich.

Bekanntmachung: Neue Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt

Die Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2018 beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Seeschifffahrt“ (DGUV Vorschrift 84) ab 1. April 2019 für alle Unternehmen, mit Ausnahme der Unternehmen nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, für die die Unfallversicherung Bund und Bahn zuständig ist, in Kraft zu setzen.

Die Unfallverhütungsvorschrift wurde vom zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Schreiben vom 21. März 2019 (AZ: D6 – 30112/3#14) genehmigt.

Die Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt finden Sie ab 1. April 2019  in unserem  Mediencenter.