Neue UVB-Fachinformation zu Arbeiten auf der Feldseite von Gleisen

18.08.2020

Bei der Ausführung von Arbeiten auf der Feldseite von Gleisen ist die Frage zu beantworten, ob die Gefahr besteht, unbeabsichtigt in den Gleisbereich zu geraten. Lautet die Antwort „ja“, gelten die Regelungen der DGUV Vorschrift 78 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“. Daraus folgt, dass vor Beginn der Arbeiten diese der für den Bahnbetrieb zuständige Stelle (BzS) anzuzeigen sind. Anschließend legt die BzS die notwendigen Sicherungsmaßnahmen fest. Die neue UVB­ Fachinformation „Gefährdungsbeurteilung bei Arbeiten auf der Feldseite von Gleisen“ erläutert anhand von Beispielen mit Abbildungen, welche Randbedingungen bei der Fragestellung zu berücksichtigen sind.

Die Fachinformation finden Sie in unserem Mediencenter oder Sie können Sie direkt hier herunterladen.

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