Bekanntmachung: Neue Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt

27.03.2019

Die Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2018 beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Seeschifffahrt“ (DGUV Vorschrift 84) ab 1. April 2019 für alle Unternehmen, mit Ausnahme der Unternehmen nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, für die die Unfallversicherung Bund und Bahn zuständig ist, in Kraft zu setzen.

Die Unfallverhütungsvorschrift wurde vom zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Schreiben vom 21. März 2019 (AZ: D6 – 30112/3#14) genehmigt.

Die Unfallverhütungsvorschrift Seeschifffahrt finden Sie ab 1. April 2019  in unserem  Mediencenter.

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