Firmen machen Negativwerbung mit Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

11.01.2018

Verschiedene Unternehmen bringen derzeit Pressemitteilungen in Umlauf, in denen das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung aufgegriffen wird. In diesen Mitteilungen wird den Betrieben eingeredet, dass die Aufsichtsbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger ab 2018 verstärkt kontrollieren, ob Unternehmen fachgerechte Gefährdungsbeurteilungen erstellen. Diese Aussage ist nicht korrekt. Bei den Pressemitteilungen handelt es sich um einen Versuch dieser Unternehmen, mit einer fingierten Warnung auf sich und die eigenen Produkte aufmerksam zu machen. Im Arbeitsschutzgesetz ist ausgeführt, dass die Beurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein muss. An dieser bereits seit 1996 geltenden Rechtslage wird sich auch im Jahr 2018 nichts ändern. Die Unfallversicherung Bund und Bahn unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung inklusive der Beurteilung psychischer Belastung im Rahmen ihres Beratungs- und Überwachungsauftrages. Hilfreiche Informationen und Material zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung haben wir für Sie hier unter dem Punkt Broschüren und Praxishilfen zusammengestellt.

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