Bekanntmachung: Erweiterung Geltungsbereich Unfallverhütungsvorschriften
14.12.2016
Die Vertreterversammlung der UVB hat auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2016 beschlossen, alle bereits vom zuständigen Ministerium genehmigten Unfallverhütungsvorschriften der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse ab 1. Januar 2017 für alle Unternehmen, mit Ausnahme der Unternehmen nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, für die die UVB zuständig ist, in Kraft zu setzen.
Die Unfallverhütungsvorschriften wurden vom zuständigen Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 06.10.2016 (AZ: D6-30112/3#14) genehmigt.
Die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften der UVB finden Sie ab 1. Januar 2017 in unserem Mediencenter.