Bekanntmachung: Neue Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

18.12.2025

Die Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) hat am 11. November 2025 beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ab 1. Januar 2026 für den Zuständigkeitsbereich der UVB in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wird die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom September 2010, gültig ab 1. Januar 2017, außer Kraft gesetzt.

Die Unfallverhütungsvorschrift wurde vom Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 (AZ: D6.30112/7#5) genehmigt.

Die Unfallverhütungsvorschrift ist hier verfügbar: DGUV Vorschrift 2

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