Öffentliche Bekanntmachung: Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ angepasst

16.01.2025

Die Vertreterversammlung der UVB hat beschlossen, in der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ (DGUV Vorschrift 78) mit Geltung ab 1. Januar 2025 in § 5 Absatz 3 das Mindestalter für Sicherungsposten auf 18 Jahre anzupassen.

Die Änderung wurde vom zuständigen Bundesministerium des Inneren und für Heimat im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 29. November 2024 (AZ: D6.30112/7#5) genehmigt. 

Das PDF der Unfallverhütungsvorschrift steht im Mediencenter zum Download bereit.

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