Bekanntmachung: Außerkraftsetzung Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“

06.05.2024

Die Vertreterversammlung der UVB hat in ihrer Sitzung am 16./17. November 2023 in Berlin die Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ vom Oktober 1993, gültig ab 1. April 1997 in der Fassung vom Januar 1997, außer Kraft gesetzt. Die Außerkraftsetzung wurde vom zuständigen Bundesministerium des Innern und für Heimat mit Schreiben vom 27. Februar 2024 (AZ: D6.30112/7#5) genehmigt.

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