Hygieneinformation der UVB für Besuchende

22.12.2021

Aktuell befinden wir uns in einer durch das Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) verursachten Pandemie. Die UVB möchte dazu beitragen, die Ansteckungsrate weiter zu reduzieren beziehungsweise auf einem niedrigen Niveau zu halten. Wir haben dazu eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt, die alle das Ziel haben, sowohl Besuchende als auch unsere Beschäftigten zu schützen. Die Schutzmaßnahmen können aber nur greifen, wenn wir alle sie auch befolgen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe und Ihre Unterstützung.

1. Nehmen Sie Ihren UVB-Termin nur wahr, wenn Sie keine Krankheitssymptome haben

Personen mit erkennbaren Covid-19-Krankheitssymptomen (Fieber, trockener Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsverlust oder Erkältungssymptome) ist das Betreten der Liegenschaften der UVB, insbesondere der Gebäude, untersagt. Bitte achten Sie auch auf Symptome neuer Varianten, falls diese sich von den Aufgezählten unterscheiden. Falls Krankheitssymptome während eines Aufenthaltes auftreten, verlassen Sie bitte das UVB-Gebäude, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist.

2. Zugangsregelung 2G und Kontaktverfolgung

Wir bitten Sie, bei Ihrer Anreise einen Nachweis über Ihren vollständigen Impfschutz oder über Ihre Genesung (2G-Status) vorzulegen. Ohne 2G-Nachweis ist das Betreten der Gebäude der UVB untersagt. Ein aktuelles Testzertifikat berechtigt nicht zum Zugang. Zu Ihrem Schutz und einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten mit dem Covid-19-Virus, melden Sie sich bitte am Empfang und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Weitere Informationen erhalten Sie am Empfang. Falls Sie im Zeitraum von 14 Tagen vor Ihrem Besuch bei der UVB Kontakt mit einer SARS-CoV-2-infizierten Person hatten, sind Sie als Besucherin oder Besucher der UVB dazu verpflichtet, Ihre Ansprechperson bei der UVB umgehend zu informieren. Dies gilt auch, wenn Sie erst nach Ihrem Besuch bei der UVB von dem Kontakt erfahren haben. Als Besucherin oder Besucher dürfen Sie ausschließlich die Gebäude oder Gebäudeteile betreten, in denen sie ihre vereinbarte Tätigkeit ausführen.

3. Abstand

Halten Sie immer einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ein, auch auf den Fluren, in den Sanitäranlagen oder bei anderen Gelegenheiten.

4. Körperkontakt vermeiden

Bei der Begrüßung wie auch bei der Verabschiedung gilt: Lächeln statt Händeschütteln.

5. Unvermeidlicher Kontakt

In Situationen, in denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist immer ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen.

6. Hygieneregeln beachten

Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände entsprechend der Hinweise auf den Toiletten. Berück­sichtigen Sie die Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen nur in die Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch, danach – wie auch nach dem Naseputzen – unbedingt das Taschentuch entsorgen und die Hände waschen.

7. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) / FFP2-Maske

In den Gebäuden der UVB besteht Maskenpflicht. Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren persönlichen MNS oder Ihre FFP2-Maske mit. Am Empfang oder von Ihrer Ansprechperson der UVB erhalten Sie weitere Informationen dazu. Abnehmen können Sie den MNS oder die FFP2-Maske, sobald Sie einen festen Platz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 Metern einhalten. Zum Beispiel auf einem Sitzplatz während eines Seminars oder einer Sitzung.

8. Eingangsbereich

In den Eingangsbereichen sind Desinfektionsmittelspender aufgestellt.

9. Aufzüge

Bitte nutzen Sie die Aufzüge nur einzeln.

10. Toiletten

Bitte nutzen Sie die Sanitärräume nur einzeln und befolgen Sie die dort angeschlagenen Hygienehinweise. Auch hier gilt die Maskenpflicht.

11. Innenbereich

Bei Begegnungen in den Fluren nehmen Sie Rücksicht aufeinander und achten Sie darauf, Ihren MNS oder Ihre FFP2-Maske jederzeit zu tragen.

12. Seminarräume

Unsere Seminarräume sind so möbliert, dass auf allen Plätzen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Die maximale Anzahl der zulässigen Teilnehmenden finden Sie auf einem Plakat an der Tür oder auf Aufstellern im Raum. Bitte achten Sie auch beim Weg zu Ihrem Sitzplatz auf den Mindestabstand und tragen Sie eine Maske.

13. Lüften

Eine ausreichende Belüftung in allen Räumen ist durch regelmäßige Fensterlüftung organisatorisch gewährleistet.

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