Zwei neue DGUV Informationen zu „Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb“

01.06.2021

Um Zug- und Rangierfahrten sicher durchführen zu können, sind im Eisenbahnbetrieb viele verschiedene Tätigkeiten erforderlich. Dazu gehören auch alle Arbeiten im Zusammenhang mit dem Vor- und Nachbereiten von Eisenbahnfahrzeugen.

Mit den beiden DGUV Informationen 214-089 „Verhaltensregeln für Mitarbeiter im Eisenbahnbetrieb“ und 214-090 „Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb - Regelungen für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie andere Vorgesetzte“ hat das Sachgebiet Bahnen im Fachbereich Verkehr und Landschaft der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter Federführung der UVB sowie der VBG die bisherigen Regelungen im Arbeitsschutz für die Tätigkeiten im Eisenbahnbetrieb vereinheitlicht und aktualisiert, aber auch praxisgerechter und anwenderfreundlicher für die gesamte Eisenbahnbranche in Deutschland gestaltet. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung werden mehrere Schriften der DGUV zurückgezogen (siehe auch Artikel im UVB.dialog 2-2021, Seite 16/17 und in der BahnPraxis B - Ausgabe 4-2021)

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