Bekanntmachung: Neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten

08.12.2020

Die Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) hat am 8. September 2020 beschlossen, die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) ab 1. Januar 2021 für den Zuständigkeitsbereich der UVB in Kraft zu setzen. Gleichzeitig wird die bisherige Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ vom September 1976 in der Fassung vom Januar 1997 außer Kraft gesetzt.  

Die Unfallverhütungsvorschrift wurde vom zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Schreiben vom 12. Oktober 2020 (AZ: D6 – 30112/3#14) genehmigt.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ finden Sie ab 1. Januar 2021 in unserem Mediencenter.

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