Informationen zur Flüchtlingshilfe

04.11.2015

Viele Menschen sind in den letzten Wochen und Monaten mit der Sorge und Verantwortung für die große Anzahl flüchtender Menschen befasst, die Zuflucht vor Terror und Gewalt suchen. Neben den unzähligen freiwilligen Helferinnen und Helfern werden sie durch professionelle Helferinnen und Helfer aus verschiedenen Hilfeleistungsunternehmen betreut.

Fragen zur Zuständigkeit und die Zunahme der Versicherungsfälle aus diesem Aufgabenbereich wirken sich auch auf die Unfallversicherung Bund und Bahn aus. Das Gesetz unterscheidet hinsichtlich der Zuständigkeit für das Deutsche Rote Kreuz zwischen der Unfallversicherung Bund und Bahn und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Für den Bereich Flüchtlingshilfe hatte das damalige Bundesarbeitsministerium bereits 1979 eine Zuständigkeitsabgrenzung vorgenommen und den Einsatz der Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes in Lagern und Durchgangslagern sowie Flüchtlingsbetreuungsstätten und die sonstige Flüchtlingsbetreuung und Fürsorge als „in der Regel unter hauptamtlicher Leitung der Einsatzgruppe, im Übrigen von Bereitschaftsangehörigen, insgesamt dem Bund zuzurechnen“ dokumentiert.

Somit ist grundsätzlich die Unfallversicherung Bund und Bahn für den DRK-Einsatz in Flüchtlingsbetreuungsstätten einschließlich sonstige Flüchtlingsbetreuung und Fürsorge Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung.

Übernehmen freiwillige Helferinnen und Helfer im Rahmen der Flüchtlingshilfe außerhalb von Hilfeleistungsunternehmen Tätigkeiten, die eigentlich in den Aufgabenbereich der so genannten „öffentlichen Hand“ fallen und werden sie im Auftrag der Kommunen, des Landes oder der Landkreise wie Beschäftigte tätig, genießen sie denselben Versicherungsschutz wie regulär Beschäftigte. Träger der Unfallversicherung sind dann die Unfallkassen der Länder und Kommunen.

Weiterführende Informationen

• Infoblatt zum Versicherungsschutz in der Flüchtlingshilfe

•  Infoblatt zur Vorbeugung gegenüber Infektionsgefahren für Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen Flüchtlingen helfen, Infektionsgefahren vorbeugen 

• Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Seite der DGUV

 

 

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