20.08.2020
Sondernewsletter August 2020
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aufgrund von coronabedingten Aufwendungen wurden die Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung erhöht. Bitte lesen Sie hierzu unseren Sondernewsletter.

Ihr
Bernd Niggemeyer
Geschäftsbereichsleiter
Arbeitsschutz und Prävention
Unfallversicherung Bund und Bahn

SONDERNEWSLETTER

Lehrgangsgebühren Erste-Hilfe-Aus- und -Fortbildung – Corona-Pauschale

Ermächtigte Stellen erhalten für die Erste-Hilfe-Kurse rückwirkend ab 1. Juni 2020 befristet für den Zeitraum bis zum Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gem. § 5 Infektionsschutzgesetz eine pauschale pandemiebedingte Zulage von zwölf Euro je teilnehmender Person.

Basis dieser Zulage sind die zusätzlichen Aufwände der ermächtigten Stellen hinsichtlich Hygiene, Platzbedarf und Modifizierung der Kursgestaltung durch die SARS-CoV-2-Pandemie.

Die Corona-Pauschale wird zusätzlich zu den regulären Lehrgangsgebühren pro teilnehmender Person direkt von der UVB gezahlt. Mit dem sich daraus ergebenden Gesamtbetrag von 46 Euro gelten alle coronabedingten Aufwendungen der ermächtigten Stelle für Lehrgänge im Sinne des § 23 SGB VII als abgegolten.

Eine zusätzliche Gebührenerhebung bei den Mitgliedsunternehmen oder den Versicherten ist für den normalen Erste-Hilfe-Kurs damit ausgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt wie gewohnt direkt zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und der UVB.