Husten, Sprechen, Niesen oder einfach nur Ausatmen – das Coronavirus SARS-CoV-2 wird vor allem über Tröpfchen und feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel, sogenannte Aerosole, übertragen. Arbeiten Menschen in schlecht oder nicht belüfteten Büros, steigt die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, selbst wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Beschäftigten eingehalten wird. Regelmäßiger Luftaustausch hilft, die Viruslast zu senken. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zum Thema Infektionsschutz und Belüftung eine Hintergrundseite auf ihrer Homepage eingerichtet.
Mehr: Hintergrundseite der DGUV: Sars-CoV-2:Infektion und Belüftung
Wie Büro und Co. während der Coronapandemie richtig und effizient gelüftet werden können, zeigt der Fachbereich Verwaltung der DGUV.
Mehr: SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua:) hat einen „baua:-Fokus“ zum Thema Infektionsschutzgerechtes Lüften veröffentlicht.
Mehr: baua: Infektionsschutzgerechtes Lüften (PDF)
In Innenräumen kann die CO2-Konzentration als ein Anhaltspunkt für das richtige Lüften dienen. Um Beschäftigte an das regelmäßige Öffnen der Fenster zu erinnern, gibt es die App „CO2-Timer“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Diese errechnet für Unterrichts- und Büroräume die erforderlichen Lüftungsintervalle und erinnert akustisch ans Lüften.
Mehr: DGUV-App „CO2-Timer“