Von der Vertreterversammlung bereits im Juni 2016 beschlossen, sind ab dem 1.1.2017 die Unfallverhütungsvorschriften (UVV en) der Unfallversicherung Bund und Bahn für alle Unternehmen, außer den nach §125 Abs. 1 Nr. 1 benannten (unmittelbare Bundesverwaltung), gültig. Zum Beschluss wurde im „UVB.dialog 3/2016“ auf Seite 7 bereits berichtet.
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