In § 23 SGB VII ist geregelt, dass der Unfallversicherungsträger die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung übernimmt, wenn die Kurse durch Dritte durchgeführt werden. Damit wir die Rechnung nachprüfen und richtig zuordnen können, bitten wir unsere Mitglieder den Antrag auf Kostenübernahme mit unserem Online-Formular zu stellen.
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