Blick aus der Teilnehmerperspektive auf einen Seminarleiter

Fragen und Antworten zu unseren Seminaren

Alle Seminare sind für Versicherte der Unfallversicherung Bund und Bahn komplett kostenfrei. Die Unfallversicherung Bund und Bahn trägt auch die im Zusammenhang mit dem Besuch eines Unfallversicherung Bund und Bahn-Seminars entstehenden Reisekosten. Informationen hierzu erhalten Sie mit Ihrem Einladungsschreiben circa vier Wochen vor Seminarbeginn.

Vortagsanreise ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Manche Seminare bieten wir an mehreren Orten an und Sie sind aufgefordert, den nächstgelegenen Seminarort auszuwählen. Dazu haben wir die Zeiten für den Seminarbeginn extra so gelegt, dass eine Anreise am Vortag nicht nötig sein sollte.

Wenn es doch nicht anders geht, wenden Sie sich bitte an:

Bernd Minas, Telefon: 04421 407-1433 (alle Seminare unter „Gesund arbeiten“)
Marei van Mark, Telefon: 04421 407-1440 (alle Seminare unter „Qualifiziert arbeiten“)
Tina Maul, Telefon: 069 47863-2456 (alle Seminare unter „Sicher arbeiten“ und „Organisiert arbeiten“)

Möglicherweise kommt ein Flug in Betracht, um eine Vortagsanreise mit Vorübernachtung zu vermeiden. Jedoch erstattet die Unfallversicherung Bund und Bahn im direkten Vergleich mit der Bahnfahrt nur die Kosten für die wirtschaftlichere Variante. Verglichen wird dabei der Preis des Flugtickets (achten sie auch auf zusätzliche Gebühren) mit den Kosten der Bahnfahrt (Veranstaltungsticket, maximal 251,80 Euro) und der eingesparten Vorübernachtung. Die Kosten für die Bahnfahrt variieren je nach Strecke und Rabattstaffel, diese erfahren Sie bei: DB Vertrieb GmbH, Frau Wichert oder Frau Brown E-Mail: fidi.kasselnoSpam@arcor.de Tel.: 0561 786 - 3422 (10:15 bis 14:00 Uhr)

Senden Sie bitte eine Vergleichsrechnung, in der die Kosten der Flugreise den Kosten der Bahnreise gegenüber gestellt sind, vor der Buchung eines Fluges an: seminarwesennoSpam@uv-bund-bahn.de

 

Das ist schon möglich. Allerdings muss Ihre Kollegin oder Ihr Kollege auch bei uns versichert sein oder in einem Beamtenverhältnis in unserem Zuständigkeitsbereich stehen und zu der Zielgruppe gehören, die für das ausgewählte Seminar vorgesehen ist.

Ein Teilnehmertausch ist in jedem Fall vorher mit der Unfallversicherung Bund und Bahn abzustimmen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Ansprechperson, die Ihnen das Einladungsschreiben geschickt hat.

Nein, das ist nicht möglich. Wir vergeben die Seminarplätze in der Reihenfolge des Eingangs nach folgenden Kriterien:

  1. Sie sind bei uns versichert oder stehen in einem Beamtenverhältnis in unserem Zuständigkeitsbereich.
  2. Sie gehören zu der Zielgruppe, die für das ausgewählte Seminar vorgesehen ist.
  3. Sie haben bei einem Seminar, das an mehreren Orten angeboten wird, das für Sie nächstgelegene gewählt.
  4. Sie haben innerhalb der letzten fünf Jahre noch nicht an diesem oder einem sehr ähnlichen Seminar teilgenommen.
  5. Es ist noch ein Seminarplatz frei.

Unter Inhouse-Seminaren verstehen wir Veranstaltungen, die Sie selbst im Unternehmen durchführen und zu denen ein Dozent der Unfallversicherung Bund und Bahn (im Regelfall die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson) bestellt wird. Ein Inhouse-Seminar ersetzt auf keinen Fall eine innerbetriebliche Unterweisung (hierfür sind die versicherten Unternehmen selbst verantwortlich).

Inhouse-Seminare sind unter den folgenden Voraussetzungen auf konkrete Nachfrage möglich:
Grundsätzlich werden keine Inhouse-Seminare zu Themen durchgeführt, die mit offiziellem Seminarprogramm der Unfallversicherung Bund und Bahn angeboten werden. Ausnahmen können Qualifizierungsformate für Führungskräfte bei erhöhtem Bedarf (mehr als zehn Teilnehmer) darstellen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir derzeit wenig Kapazitäten für die Durchführung von Inhouse-Seminaren frei haben.Der Einsatz von Fremdreferenten ist für Inhouse-Seminare nicht vorgesehen.

Bei Interesse richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich (per E-Mail genügt) an die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson oder an:

bettina.grasnoSpam@uv-bund-bahn.de (Bereich Bund)
dietmar.schurignoSpam@uv-bund-bahn.de (Bereich Bahn)

Notwendig ist die Angabe des gewünschten Themas, des Teilnehmerkreises, der ungefähren Zahl der Teilnehmer und eventuell bereits die Nennung möglicher (Wunsch-)Termine.

Kostenübernahmen sind in Einzelfällen möglich. Dies ist bei Seminarthemen denkbar, die die Unfallversicherung Bund und Bahn zum Beispiel auf Grund geringer Versichertenzahlen in den von diesen Themen betroffenen Bereichen nicht mit ihrem offiziellen Seminarprogramm anbietet, die aber gleichwohl für die Prävention im Zuständigkeitsbereich von Bedeutung sind.

Kosten werden grundsätzlich nur für Seminare übernommen, die von anderen Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) für deren Versicherte angeboten werden. Kosten für Seminare von Anbietern auf dem freien Markt übernimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn im Regelfall nicht.

Bei Interesse richten Sie bitte Ihre konkrete Anfrage unter Nennung des Veranstalters, des Seminartitels, des in Frage kommenden Teilnehmers und idealerweise der Stelle an die die Kostenübernahmeerklärung gesendet werden kann mit einer kurzen Begründung schriftlich per E-Mail an:

julia.martensnoSpam@uv-bund-bahn.de

Natürlich schicken wir Ihnen die Unterlagen noch mal zu. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an:

Tina Maul, Telefon: 069 47863-2456 (alle Seminare unter „Sicher arbeiten“ und „Organisiert arbeiten“)

Bernd Minas, Telefon: 04421 407-1433 (alle Seminare unter „Gesund arbeiten“)

Marei van Mark, Telefon: 04421 407-1440 (alle Seminare unter „Qualifiziert arbeiten“) 

Sicherheitsbeauftragte sind in den normalen Arbeitsablauf integrierte und verantwortungsbewusste Beschäftigte, die nach § 22 SGB VII den Unternehmer bei der Durchführung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit unterstützen. Sicherheitsbeauftragte sind ehrenamtlich tätig. Sie erfahren vor Ort am schnellsten von Mängeln und können diese weitermelden.

Sicherheitsbeauftragte sollen in ihrem Arbeitsbereich ein Vorbild in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz sein. Besonders wichtig für diese Aufgabe ist nicht das detaillierte Fachwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, sondern das richtige Rollenbild beziehungsweise das Selbstverständnis des Sicherheitsbeauftragten.

Dieses wird in den Seminaren für Sicherheitsbeauftragte vermittelt und dafür bedarf es keines Aufbauseminars. Die Unfallversicherung Bund und Bahn übernimmt deshalb in der Regel auch nicht die Kosten für Aufbauseminare bei anderen Anbietern. Es wird jedoch empfohlen, die Seminare für Sicherheitsbeauftragte alle fünf Jahre bei der Unfallversicherung Bund und Bahn zu wiederholen, um das Verständnis für das Rollenbild zu vertiefen.

Zur Vertiefung des Fachwissens stehen bei Erfordernis auch den Sicherheitsbeauftragten viele unserer angebotenen Fachseminare zur Verfügung.

Bereich Bund meint Beschäftigte von Behörden oder Betrieben bzw. Unternehmen, die bei der ehemaligen Unfallkasse des Bundes versichert waren. Das sind nach § 125 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII):

  • die Unternehmen des Bundes
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die Betriebskrankenkassen der Dienstbetriebe des Bundes
  • das Deutsche Rote Kreuz (mit Ausnahme der Unternehmen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege)
  • sogenannte übernommene Unternehmen (nach § 125 Abs. 4 SGB VII) = in selbstständiger Rechtsform betriebene Unternehmen, an denen der Bund in überwiegender Form beteiligt ist oder auf deren Organe er einen ausschlaggebenden Einfluss hat  

Bereich Bahn meint Beschäftigte von Behörden oder Betrieben bzw. Unternehmen, die bei der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkasse versichert waren. Das sind nach § 125 Abs. 2 SGB VII:

  • das Bundeseisenbahnvermögen
  • die Deutsche Bahn AG und deren ausgegliederte Aktiengesellschaften und Unternehmen
  • die Unternehmen, die von der Deutschen Bahn AG überwiegend beherrscht werden
  • die Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder Eisenbahninfrastruktur betreiben oder diesen Zwecken wie Hilfsunternehmen dienen
  • die Bahnversicherungsträger, die betrieblichen Sozialeinrichtungen, die Selbsthilfeeinrichtungen und die der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten dienenden Einrichtungen
  • die Magnetschwebebahnunternehmen des öffentlichen Verkehrs