Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Der Gesetzgeber hat seit 1996 geregelt, dass die Unfallversicherungsträger und staatlichen Überwachungsbehörden der Länder ihre Programme abstimmen und zusammenarbeiten. Auf übergeordneter Ebene ist dafür die „Nationale Arbeitsschutzkonferenz“ eingerichtet worden. Diese beschließt die Programme zu einer gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie.

Im Mai 2021 wurde der Startschuss für die 3. GDA-Periode gegeben. Das strategische Ziel lautet „Arbeit sicher und gesund gestalten - Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung".

Die im Rahmen der GDA durchgeführten Betriebsbesichtigungen beinhalten insbesondere eine Prüfung der Arbeitsschutzorganisation sowie der Gefährdungsbeurteilung.

Für die Jahre 2021 bis 2025 wurden drei ergänzende Arbeitsprogramme beschlossen. Diese fokussieren sich auf folgende Themen:

Miteinander und systematisch für:

  • einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
  • gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen
  • gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen

Weitere Informationen finden Sie auf dem GDA-Portal.