Häufige Fragen zu IT-Sicherheit

Wir haben die häufigsten Fragen IT-Sicherheit für Sie an dieser Stelle zusammengefasst:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät davon ab die „End-of-Life“ Software Handlungshilfe 4.0 einzusetzen. Es muss davon ausgegangen werden, dass damit eine potenziell kompromittierte Software eingebracht wird. Ein Betrieb der Handlungshilfe 4.0 darf nur in einer dem aktuellen Sicherheitsniveau entsprechenden Einsatz- und Betriebsumgebung erfolgen. Hinweise zum Sicherheitsniveau sind unter anderem auf der Website des BSI verfügbar.

Bei Einsatz der Handlungshilfe 4.0 als Einzelplatzversion kann es bei der Importfunktion bei Inhaltsupdates zu Defekten der Datenbank kommen. Es wird daher empfohlen, mindestens vor jedem Import die Datenbank zu sichern.

Aufgrund der eingeschränkten Sicherheit und den Problemen mit der Datenbank endet das Angebot der UVB für den Download der Installationsdateien zum 31.12.2024. Die von den Fachgruppen erarbeiteten Änderungen und Ergänzungen werden weiterhin regelmäßig in Form von Inhaltsupdates zur Verfügung gestellt.

Die UVB arbeitet daran, ihren Mitgliedsbetrieben eine Nachfolgesoftware in Form einer „Gefährdungsbeurteilung Online (GBO)“ zur Verfügung stellen zu können. Wir werden Sie über Stand der Entwicklung auf unserer Internetseite informieren.

Betriebe der Landes- und Kommunalverwaltungen wenden sich bitte an ihren Unfallversicherungsträger.

Abhängig von der verwendeten Sicherheitssoftware und der jeweils eingestellten Sicherheitsstufe kann es dazu kommen, dass die Datei „handlungshilfe.exe“ als anfällige Schadsoftware identifiziert wird. Bekannt ist dies beispielsweise unter Verwendung von „Kaspersky Endpoint Security für Windows“. Hier wird die Datei „handlungshilfe.exe“ aus dem Installationsverzeichnis heraus gelöscht und in Quarantäne verschoben. Dadurch kann die Handlungshilfe 4.0 nicht mehr gestartet werden.

Um in diesem Fall die Datei wiederherzustellen, muss der Schutz der Virensoftware kurzzeitig angehalten werden. Aus dem Quarantänebereich der Virensoftware heraus kann die Datei „handlungshilfe.exe“ nun wieder hergestellt werden. Danach ist für die „handlungshilfe.exe“ in der Virensoftware eine Ausnahme einzurichten, um die Datei als vertrauenswürdig einzustufen und ein erneutes „Desinfizieren“ zu verhindern. Abschließend ist die Schutzfunktion der Virensoftware wieder zu aktivieren.